Die
Rolle des Seelsorgers bei der Begleitung von Familien, die einen
behinderten Angehörigen in ihrer Mitte haben
1. Der Blick auf die Familie
Sehen wir eine Familie mit einem behinderten Angehörigen vor
uns, so begegnen wir einer ganz besonderen Situation. Ob es um ein
behindertes Kind geht, das als solches zur Welt kam, ob die
Behinderung erst später dieses Leben veränderte, oder ob ein
Partner plötzlich von einer Behinderung betroffen wird, einige
Umstände sind sich dabei sehr ähnlich.
Verbindend
ist bei all den angesprochenen Situationen, dass jemand, der nicht
ähnlich betroffen ist, kaum verstehen wird, wie es dieser Familie
geht.
Behinderung
ist etwas, das in das Leben einer Familie einbricht und ihr
Miteinander von Grund auf verändert. Denn Behinderung fordert
Aufmerksamkeit, viel Aufmerksamkeit, und stellt den behinderten
Menschen in einer Form in die Mitte, die sonst in dieser Weise
nicht sein Platz gewesen wäre. Das gilt für das behinderte Kind
ebenso wie für den behinderten Partner.
Verändert
ist nicht nur die Situation des behinderten Menschen, verändert
ist und wird das Leben aller Familienangehörigen. Von
nichtbehinderten Geschwistern beispielsweise wird unausgesprochen
(!) erwartet, dass sie möglichst problemlos „funktionieren“
und nicht durch eigene Schwierigkeiten noch mehr Erschwernis in
die Familie bringen. Der nichtbehinderte Partner wird zumindest
registrieren, dass er nicht die Hauptrolle in der Familie spielt.
Nicht selten wird er darunter leiden, zurückgesetzt zu werden,
damit genügend Raum für das behinderte Kind bleibt. „Ich bin
doch auch noch da“ ist eben nicht nur die Rede von
nichtbehinderten Geschwistern.
Auch
die Mutter-Rolle verändert sich. Denn bei einem behinderten Kind
nimmt die Pflege des Kindes neben der Förderung einen Raum ein,
der sich auch dann nicht verändert, wenn das Kind erwachsen wird.
Partner oder Freundin ihrer erwachsenen Kinder zu werden ist Müttern
von behinderten Kindern nur selten vergönnt.
Auch
der weitere Raum der Familie ist von dieser Situation betroffen.
Großeltern haben nicht das Vorzeige-Enkelkind, das sie sich wünschen.
Feste in der Familie bringen Verunsicherung: Was tun mit einem
behinderten Familienmitglied? Auch wenn der Betroffene das Fest
nicht „stören“ wird, eine gewisse Unsicherheit im Umgang ist
dennoch zu erwarten, vor allem dort, wo man sich nur selten
begegnet.
Das
sind nur einige Gedanken, die der Seelsorger, der solchen Familien
begegnet, für sich als Hintergrundwissen speichern sollte. Es
verlangt eben eine hohe Sensibilität des Seelsorgers, wenn es z.
B. um die Taufe eines behinderten Kindes geht. Die Schrifttexte,
die er wählt, und die Worte, die er findet, sollten schon sehr
genau die Situation dieser Familien im Blick haben (und die ist
bekanntermaßen bei jeder Familie eine andere). Auch wäre es sehr
verletzend, wenn der Seelsorger nach der eben angesprochenen Taufe
diese Familie wieder aus dem Blick verlieren würde – was übrigens
bei der Taufe nichtbehinderter Kinder vor allem in den Städten
fast die Regel ist! Hier wäre es aber besonders schön, wenn
diese Familie wüsste und erlebte: In unserem Seelsorger haben wir
einen Partner, der uns und unser Familienleben begleitet. Schön
auch, wenn er nicht nur an Geburtstagen bei dieser Familie
vorbeischaut. Der Familie wird es gut tun, wenn sie den Eindruck
erhält, dass der Seelsorger – so gut er kann – die besonderen
Umstände der Familie erfasst. Was hindert ihn daran, Familien
anzusprechen, wenn es um die Gründung einer Eltern-Kind-Gruppe
geht, auch Familien mit einem behinderten Kind zu integrieren
(wobei man sich Kenntnis darüber verschaffen muss, welche Gesetzmäßigkeiten
es bei der Gründung einer integrativen Eltern-Kind-Gruppe gibt!).
Nichtbehinderte
Kinder entdeckt der Seelsorger – vor allem in den Städten –
erst wieder bei der Erstkommunion. Bis dahin läuft der Weg
nichtbehinderter Kinder eben „normal“ (was immer das ist). Und
wie ist es schon vor der Einschulung im Kindergarten gewesen?
Macht sich ein Seelsorger eigentlich Gedanken, wenn in seinem
Kindergarten behinderte Kinder gar nicht erst auftauchen? Und wird
er sich im Rahmen der angesprochenen Erstkommunion Gedanken
machen, welche Kinder seiner Gemeinde er in der Förderschule
findet? Wie wird er die Vorbereitung behinderter Kinder zusammen
mit den anderen gestalten? Wie werden die Eltern der
nichtbehinderten Kinder sensibilisiert? Vergleichbares gilt natürlich
auch im Fall der Firmspendung.
Gibt
es in einer Diözese Behindertenseelsorger, die Menschen mit
geistiger Behinderung begleiten, so tut der Seelsorger gut daran,
deren Hilfe einzuholen.
Das
beginnt schon bei der Vorbereitung des Elternabends. Manchen
Eltern muss man erst begreiflich machen, dass auch die behinderten
Kinder ein Teil der Gemeinde sind, die in dieser Gemeinde zum
Tisch des Herrn gehen, wie alle anderen auch. Den Eltern der
nichtbehinderten Kinder muss der Tagesablauf eines behinderten
Kindes vermittelt werden. Wenn die behinderten Kinder mit dem Bus
aus der Förderschule und Tagesstätte erst um 16.00 Uhr nach
Hause kommen, ist die Zeit der Vorbereitungsgruppen schon von
daher bestimmt.
Darüber
hinaus gilt es das in der Pfarrei verwendete Material zur
Vorbereitung der Erstkommunion und Firmung zu überprüfen.
Manches wird man abändern können und müssen, damit auch Kinder
mit einer geistigen Behinderung die Inhalte aufnehmen und
verstehen können. Wobei die alte Regel gilt: Was behinderten
Menschen gut tut, tut a l l e n gut! Weiter wird es Inhalte geben,
die schwer vermittelbar sind. Aber behinderten Kindern ist das
nicht neu, dass sie manches nicht erfassen.
Hilfestellung
durch den Behindertenseelsorger, ja – umsetzen muss es die
Gemeinde und deren Pfarrer. Ein „Einfliegen“ des
Behindertenseelsorgers für eine solche Feier ist keineswegs zu
empfehlen. Sehr wohl kann der Behindertenseelsorger mit dem
Ortspfarrer und der Gemeinde zusammen das erste Mal eine solche
Feier gestalten. In den folgenden Jahren wird die Gemeinde durch
die Anregungen den Mut haben es selbst zu tun. Durch das eigene
Tun wird die Gemeinde ganz neu berührt werden von der Tatsache
einer Behinderung und dem, was betroffene Familien leisten.
Lenken
wir den Blick noch auf die Familien der nichtbehinderten Kinder,
die ja mit den anderen Familien eine Einheit bleiben sollen. Sie
werden einigen Gewinn aus der Begegnung mit behinderten Kindern
und ihren Familien ziehen! Das Selbstverständlichste ist, dass
ihre Kinder die Scheu vor Behinderung verlieren, und das wird auch
für ihr späteres Leben von Bedeutung bleiben. Auch können gute
Kontakte zu Kindern mit Behinderung entstehen, ja es sind schon
Freundschaften entstanden. Das ist nicht selbstverständlich, da
ja die behinderten Kinder durch den Besuch der Förderschule und
der dazugehörigen Tagesstätte in einer gewissen Isolierung sind.
Hier kann der Seelsorger gute Kontaktmöglichkeiten schaffen.
Stellen
wir uns weiter die Situation einer Erstkommunionfeier vor. Werden
z. B. während der Feier die Kinder zum Altar geholt – was häufig
geschieht –, so kann schnell der Fall eintreten, dass das
behinderte Kind für den Weg dorthin mehr Zeit benötigt. Eine
selbstverständliche Rücksichtnahme entsteht. Langsamkeit ist
angesagt, die allen bekommt und zusätzlich Ruhe in die Feier
bringt.
Und
nicht zuletzt bringt das so besonders geprägte Leben unserer
behinderten Kinder Werte auch in das Leben der anderen Kinder. Die
Fröhlichkeit unserer Kinder, ihre Herzlichkeit und Spontaneität
werden „ansteckend“. Das alles geht nur, wenn der Seelsorger
Gelegenheit gibt, dass sich Familien mit behinderten Kindern und
solche mit nichtbehinderten Kindern begegnen.
Und
wenn wir schon bei der Sakramentenspendung sind: Welcher
Seelsorger macht sich schon im Vorfeld Gedanken, wie er sich verhält,
wenn geistig behinderte Menschen sich das Sakrament der Ehe
spenden wollen? Verwehren darf er es ihnen nicht! Dabei ist er in
einer verhältnismäßig einfachen Situation. Ist die
standesamtliche Trauung bereits vereinbart, hat ihm das Standesamt
ja die Prüfung der Ehefähigkeit bereits abgenommen – und ohne
standesamtliche Trauung darf er in Deutschland der Eheschließung
ohnehin nicht assistieren.
Das
wären einige denkbare Situationen, die das Leben der Familie im
engeren Sinn betreffen.
2. Aber da ist auch das Umfeld solcher Familien
Denn selbst wenn eine Familie mit einem behinderten Kind ihre
Situation gut bewältigt, das Umfeld kann aus Unwissenheit und der
daraus folgenden Unsicherheit Probleme schaffen.
Das
kann schon im Sandkasten passieren. Wenn ein nichtbehindertes Kind
Sand nach einem anderen Kind wirft, es umstößt oder ähnliches
Verhalten zeigt, dann ist das zwar nicht in Ordnung, wird aber
nicht als außergewöhnlich angesehen. Tut ein behindertes Kind
Vergleichbares (das kann es ohnehin nur, wenn es nicht
schwerstbehindert ist), dann wird das sofort mit der Behinderung
in Verbindung gebracht werden. Dieses kleine Beispiel soll genügen,
um den Seelsorger daran zu erinnern, welchen Belastungen vor allem
die Mütter behinderter Kinder ausgesetzt sind. Das beginnt schon
bei den Blicken, die sie registrieren müssen, wenn sie mit ihrem
behinderten Kind zum Einkaufen gehen. Soll sie den Kirchgang mit
dem behinderten Kind wagen? Begegnen Mutter und Kind da nicht
wieder solche Blicke? Und wenn ihr Kind lautiert? Ein Pfarrer hat
einmal mitten im Hochgebet der Messe wegen eines Jungen, der sehr
vernehmbare Töne von sich gab, das Hochgebet kurz unterbrochen
und zur Gemeinde gesagt: „Das ist der Jochen, den sie da hören,
der ist so, das gehört zu ihm, da brauchen sie sich nichts
denken.“ Muss man betonen, wie gut so etwas einer Familie tut,
die plötzlich spürt, wir gehören dazu, wir mit unserem Kind
sind angenommen und aufgenommen. Eine Familie, die solches erlebt,
wird es eher wagen, die Leiterin eines Kindergartens anzusprechen,
um über die Aufnahme ihres behinderten Kindes in den
Regelkindergarten ein Gespräch zu führen. Weiß sie doch den
Pfarrer, als Träger des Kindergartens, als Fürsprecher hinter
sich. Was wieder nichts daran ändert, dass man sich über
Integration im Elementarbereich sachkundig machen muss!
Dazu
gibt es in Bayern bei den Bezirken Informationen über das
Vorgehen bei der Errichtung einer Integrationsgruppe bzw. über
Einzelintegration. Die, die diese Zeilen schreiben, gehen davon
aus, dass in anderen Bundesländern die Landschaftsverbände ähnliche
Hilfestellung geben. In der eigenen Diözese nachzufragen, ist
dringend zu empfehlen, schon deshalb, um dort ein
Problembewusstsein zu schaffen (was nicht ausschließt, dass man
von dort echte Hilfe bekommt).
Und
wenn ein Ministrant auftaucht, der Trisomie 21 hat (früher
mongoloid genannt), wird der Seelsorger der Gemeinde bei der Einführung
seiner Ministranten die Gemeinde entsprechend ansprechen? Und wenn
dieser Ministrant während der Messe auf seinem Platz im
Schneidersitz anzutreffen ist – was Kinder mit dieser Schädigung
gerne tun –, ist dann das Ministrantendasein beendet, weil man
„so etwas“ im Altarraum vor der ganzen Gemeinde einfach nicht
tut? (Anmerkung: Dieses Beispiel ist keineswegs erfunden!)
Die
Kirchengemeinde gehört eben auch zum Umfeld und es wären
Seelsorger sehr willkommen, die ihre Gemeinde anleiten beim Umgang
mit behinderten Kindern (und natürlich auch im Umgang mit
behinderten erwachsenen Menschen). Fehlverhalten seiner Gemeinde
ausschließen kann ein Seelsorger nicht. Aber betroffene Familien
werden spüren, wenn ein Seelsorger bemüht ist, dort, wo er kann,
steuernd einzugreifen.
Zum
Umfeld gehört natürlich auch die Verwandtschaft des behinderten
Kindes. Hier hat der Seelsorger die wenigsten Möglichkeiten
Impulse zu geben. Denn die Verwandtschaft lebt gewöhnlich nicht
in seiner Gemeinde. Aber er soll zumindest wissen, welchen
Belastungen eine betroffene Familie auch durch die Verwandtschaft
ausgesetzt sein kann. Vielleicht muss er die betroffene Familie
ein wenig auffangen, wenn er merkt, da war ein Familienfest und
die Familie mit ihrem behinderten Kind war nicht eingeladen oder
wurde vertröstet „wir treffen uns ein andermal, da haben wir
mehr Zeit füreinander“. Verhindern kann solches Fehlverhalten
kein Seelsorger, aber er kann den Kummer betroffener Familien
teilen und diesen Kummer ein wenig mittragen.
Weiterhin
kann sich der Seelsorger in seiner Diözese umhören, ob es z. B.
spezielle Kurse für Babysitter gibt, die auch einmal behinderte
Kinder betreuen könnten (und dazu natürlich Fachwissen
brauchen). Es gibt Diözesen, die solches anbieten. Den
betroffenen Eltern würde eine Entlastung für einige Stunden sehr
gut tun.
Auch
könnte ein Seelsorger Eltern manche Hilfestellung geben, wenn er
sich Kenntnisse darüber verschafft, welche Hilfen für Familien
mit behinderten Kindern es in seinem Umfeld gibt. Es kommt nämlich
leider vor, dass nicht einmal Kinderärzte auf den
Familienentlastenden Dienst (FeD) hinweisen. Auf dem Land wird
dies schwierig sein, aber da könnten Kontakte zu Sozialstationen
hergestellt werden, die möglicherweise eine Familienpflegerin
oder eine Haushaltshilfe vermitteln können, und die oft über
Kurzzeitpflege Bescheid wissen. Er könnte natürlich auch einen
Sachausschuss Behindertenseelsorge in seinem Pfarrgemeinderat gründen
und eine Reihe dieser Dinge dorthin delegieren! Kaum delegierbar
ist eine der ganz schwierigen Fragen von Eltern: Was wird mit
meinem behinderten Kind, wenn ich einmal nicht mehr bin? Und
sicher ist auch dort der Pfarrer selbst gefragt, wo es um den Tod
eines behinderten Kindes geht. Manchmal holen Eltern ihre
behinderten Kinder zum Sterben nach Hause. Gibt es ein
Kinder-Hospitz in der Nähe?
Die
Zeit des Seelsorgers wäre gut investiert, wenn er diese Familie
bis zum Tod ihres Kindes begleitet. Dabei muss ihm bewusst sein,
dass die Trauer beim Tod eines behinderten Kindes noch größer
ist als beim Tod eines nichtbehinderten Kindes. Jahre größter
Zuwendung zu diesem behinderten Kind durch Betreuung, Pflege und Förderung
haben die Verbindung noch einmal intensiver werden lassen. Da muss
der Schmerz beim Tod dieses Kindes deutlich größer sein, als er
ohnehin schon wäre. Dies zu bedenken wird dem Seelsorger helfen,
die Situation der Eltern zu verstehen.
Im
letztgenannten Fall wird wohl kaum einer sagen, das hat doch
nichts mit Seelsorge zu tun. Und in den vielen anderen
angesprochenen Situationen? Wer das Neue Testament in die Hand
nimmt und dem Weg Jesu folgt, der findet ihn bei Kranken, Blinden,
Tauben, findet ihn bei Aussätzigen und bei verachteten
Menschengruppen, mit denen er gegessen hat (Seelsorge?). Dass ihn
der Aussatz nichts angeht, das lesen wir nicht! Und sprach nicht
das II. Vatikanische Konzil davon, dass die Sorgen und Freuden der
Menschen unsere Sorgen und Freuden werden müssen? Und den Mann
mit der verdorrten Hand stellte Jesus in der Synagoge an den
Platz, an dem sonst die Thora-Rolle ihren Platz hat: „Stell dich
in die Mitte“ (Mk 3,3). Darf man daraus schließen, dass der
Seelsorger dem behinderten Leben einen besonders wichtigen Platz
einräumen soll? Und wenn wir bei Paulus lesen „das Schwache hat
Gott erwählt“ (1 Kor 1,27), sollte dann das schwache Leben
nicht in besonderer Weise unser Anliegen sein?
Die
beiden, die hier schrieben, haben bei sich selbst erfahren, dass
es gut ist, unser Tun immer wieder zu überdenken, unsere
seelsorglichen Maßstäbe neu anzusehen, unsere Möglichkeiten
auszuloten und unsere Grenzen einzugestehen.
Ursula
Pöllmann-Koller und Pfarrer Siegfried Firsching
(Behindertenseelsorge Erlangen)
aus:
Behinderung und Pastoral 05/Dezember
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